AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Oetterli Ideen AG in Bezug auf digitale Werbung. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Vertragsabschluss über die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB zu informieren. Massgebend ist der deutsche Text. 

Abweichende Bestimmungen sind nur dann verbindlich, wenn die Parteien sie schriftlich vereinbart haben. 

1. Vertragsparteien 

1.1 Kunde kann eine juristische oder eine natürliche Person sein. Der Kunde ist gegenüber Oetterli Ideen AG berechtigt und verpflichtet, selbst wenn er durch eine Agentur vertreten ist. 

1.2 Bei Verträgen mit einer GU gemäss Ziff. 16 ist die GU Kunde der Oetterli Ideen AG und nicht der Endkunde. 

1.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. Insbesondere untersagt ist die Untervermietung bzw. die Weitergabe von Werbeflächen an Dritte. 

1.4 Oetterli Ideen AG kann ihre Leistungen selbst oder durch Dritte erbringen. Für das Verschulden der Dritten haftet Oetterli Ideen AG wie für ihr eigenes. 

 

2. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand 

Die AGB regeln sämtliche Verträge, welche zwischen dem Kunden und der Oetterli Ideen AG in Bezug auf digitale Werbung abgeschlossen werden. 

2.1 Vertragsgegenstand: Gegenstand des Vertrags zwischen dem Kunden und Oetterli Ideen AG sind die Miete von Aufschaltungszeit auf digitalen Werbeflächen. 

2.2 Oetterli Ideen AG strahlt die Werbemittel gemäss den Vertragsbestimmungen sowie deren Anhängen aus. 

 

3. Vertragsabschluss 

3.1 Grundsatz: Der Vertrag kommt zu Stande mit schriftlicher Annahme der Offerte oder der Auftragsbestätigung. 

3.2 Der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter haben ihre Handlungsbevollmächtigung zum Vertragsabschluss mit Oetterli Ideen AG nachzuweisen. 

 

4. Preise / Gebühren 

4.1 Der Verkaufspreis richtet sich nach dem Tarif der Verkaufsdokumentation und aktuellen Preisliste. Änderungen sind bis zum Abschluss des Vertrags gem. Ziff. 3 vorbehalten. 

4.2 Die Tarife richten sich nach dem Bildpreis in Sekunden. 

4.4 Allfällige Preisänderungen und/ oder Indexanpassungen mit Wirkung ab verlängerter Ausstrahlungsdauer sind von Oetterli Ideen AG bis spätestens vier Monate vor Vertragsende dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Vertragskündigung durch den Kunden, gilt dies als Zustimmung zur Preisänderung / Indexanpassung. 

 

5. Zahlungsbedingungen 

5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel vor Ausstrahlung der Werbemittel. Oetterli Ideen AG ist berechtigt, Vorauszahlung oder Ratenzahlung zu verlangen. Geht die Vorauszahlung nicht rechtzeitig ein, ist Oetterli Ideen AG von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Kunde schuldet die vereinbarte Zahlung dennoch, wobei die Rücktrittsbedingungen gemäss Ziff. 12 anwendbar sind. Sieht ein langfristiger Vertrag Ratenzahlungen vor, wird bei Zahlungsverzug auch nur einer Rate der gesamte Betrag für die gesamte Vertragsdauer fällig. 

5.2 Die Rechnung ist fällig und zahlbar innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum. 

 

6. Schuldnerverzug / Nichterfüllung des Vertrags durch Kunden 

6.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er ohne vorgängige Mahnung ab Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen von 5% p.a. 

6.2 Ist der Kunde mit vereinbarten Teilzahlungen in Verzug, wird umgehend, ohne vorgängige Mahnung, der gesamte dann zumal für die Vertragsdauer geschuldete Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. 

6.3 Oetterli Ideen AG behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden die Werbung ohne vorgängige Mitteilung einzustellen. Ausstrahlungspreis und Gebühren bleiben für die vertragliche Dauer geschuldet. 

6.4 Erfüllt der Kunde den Vertrag nicht oder nicht gehörig, ist Oetterli Ideen AG berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Nachfristansetzung ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Keine Mahnung und Nachfristansetzung sind in den Fällen gemäss Ziff. 7.2, 9.2 und 11.4 erforderlich. 

6.5 Tritt Oetterli Ideen AG berechtigterweise vom Vertrag zurück, schuldet der Kunde Oetterli Ideen AG den Ausstrahlungspreis und Gebühren gemäss Vertrag sowie allfälligen weiteren Schadenersatz. 

 

7. Inhalt / Ausgestaltung der Werbemittel

7.1 Für den Inhalt und die Ausgestaltung der Werbemittel trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die behördlichen Konzessionsvorschriften der SBB, die Branchenregelungen sowie die AGB lückenlos eingehalten werden. Oetterli Ideen AG nimmt keine Inhaltskontrolle der Werbemittel vor. Oetterli Ideen AG behält sich aber vor, im Zweifelsfall die Ausstrahlung den zuständigen Behörden zur Beurteilung und zur Entscheidung vorzulegen sowie die Ausstrahlung ohne Angabe von Gründen und im eigenen Ermessen abzulehnen. Sollte Oetterli Ideen AG wegen des Inhalts oder der Ausgestaltung eines Werbemittels von Dritten haftbar gemacht werden, hat der Kunde Oetterli Ideen AG schadlos zu halten. 

7.2 Wird die Ausstrahlung eines Werbemittels durch die Behörden oder durch den Vertragspartner ganz oder teilweise untersagt oder lässt er sich aus anderen behördlichen oder technischen Gründen nicht wie vereinbart realisieren, kann Oetterli Ideen AG die Auftragsausführung ohne weitere Grundangabe verweigern und vom Vertrag ohne Entschädigungsanspruch des Kunden zurücktreten. Gleiches gilt, wenn Oetterli Ideen AG die Ausstrahlung aus rechtlichen Gründen untersagt. 

7.3 Ausstrahlungspreis und Gebühren bleiben weiterhin vollumfänglich gemäß Vertrag geschuldet. Der Kunde haftet Oetterli Ideen AG gegenüber für eventuellen weiteren Schaden. 

 

8. Belegungszeit 

8.1 Die Ausstrahlungszeit ist im Vertrag gemäß Ziff. 2 festgelegt. Zu beachten sind Ausnahmeregelungen aufgrund von Feiertagen. 

8.2 Bei Saisonbetrieben ist die Ausstrahlung auf die Saisonzeiten beschränkt. Der Ausstrahlungspreis bleibt für die ganze Ausstrahlungszeit vollumfänglich geschuldet.

 

9. Lieferung der Werbemittel 

9.1 Die digitalen Werbemittel sind vom Kunden auf geeigneten Datenträgern gemäß Produktionsanleitung auf eigene Kosten zu produzieren oder Online auf deinwerbefenster.ch zu erstellen und der Oetterli Ideen AG zum vereinbarten Liefertermin zu liefern. 

9.2 Eine nicht oder nicht gehörige Lieferung der digitalen Werbemittel führt nicht zu einer Abänderung der Ausstrahlungszeit. Einen eventuellen Schaden trägt ausschließlich der Kunde. Ausstrahlungspreis und Gebühren bleiben vollumfänglich geschuldet, selbst wenn die Ausstrahlung nicht mehr bzw. nur noch teilweise erfolgt. 

9.3 Die Oetterli Ideen AG ist ab Ausstrahlungsbeginn berechtigt, die vom Kunden gelieferten digitalen Werbemittel für Präsentationen und Dokumentationen zu verwenden und/oder auf der eigenen Website zu veröffentlichen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung zwischen Kunde und Oetterli Ideen AG getroffen wurde. 

 

10. Format / Qualität der Werbemittel 

10.1 Format und Qualität der Werbemittel haben den Oetterli Ideen AG Richtlinien zu entsprechen. 

10.2 Es obliegt dem Kunden, die Produktionsanleitung der Oetterli Ideen AG zu befolgen und die digitalen Werbemittel in Dimension, Bildfrequenz usw. den technischen Anforderungen des jeweiligen Werbeträgers anzupassen. Notwendige Nachbearbeitungen durch Oetterli Ideen AG (z.B. Formatkonvertierungen) werden dem Kunden nach Arbeitsaufwand verrechnet. 

 

11. Schlecht- / Nichterfüllung seitens Oetterli Ideen AG 

11.1 Kann Oetterli Ideen AG den Vertrag infolge ungenügender Werbeflächen (Stellenverminderung, Konzessionsbestimmungen oder anderen nicht von Oetterli Ideen AG zu vertretenden Gründen) nicht oder nicht gehörig erfüllen, kompensiert Oetterli Ideen AG die Ausstrahlung innerhalb der vereinbarten Ausstrahlungszeit. Eine daraus resultierende Veränderung des Ausstrahlungspreises wird dem Kunden gutgeschrieben bzw. belastet. Der Kunde hat aus einer Kompensation der Ausstrahlungszeit keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder auf sonstige Schadenersatzleistungen. 

11.2 Ist eine anderweitige Ausstrahlung nicht möglich, behält sich Oetterli Ideen AG eine Kürzung der Belegungszahl oder eine Reduktion der Ausstrahlungszeit vor. Oetterli Ideen AG berechnet nur die ausgeführten Leistungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder auf Schadenersatzleistungen. 

11.3 Ist die Nutzung eines Werbeträgers im Zeitraum ab Bestätigung bis nach Ausstrahlung des Werbemittels nicht oder nur eingeschränkt möglich aufgrund von Naturereignissen, Gewalteinwirkungen Dritter oder anderer nicht durch Oetterli Ideen AG zu verantwortenden Gründen, bleiben Ausstrahlungspreis und Gebühren weiterhin und ohne Anspruch auf eine Entschädigung oder auf sonstige Schadenersatzleistungen geschuldet. 

11.4 Die Änderung oder Auflösung der Konzessionsverträge zwischen Oetterli Ideen AG und ihren derzeitigen Konzessionsgebern, die Änderung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften sowie der Entzug einzelner Werbeobjekte oder Werbeflächen berechtigen Oetterli Ideen AG jederzeit zum sofortigen, teilweisen oder vollständigen, entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag. 

11.5 Kann die Ausstrahlung elektronischer Werbemittel aus von Oetterli Ideen AG nicht zu vertretenden Gründen (z.B. rechtliche Vorschriften, Vorgaben des Konzessionsgebers, Verpächters oder Behörden, technische Störungen, Einwirkung durch Dritte) nicht oder nur teilweise erfolgen oder wird die Ausstrahlung wegen Mitteilungen übergeordneter Wichtigkeit (z.B. polizeiliche Informationen) zurückgestellt, ist eine Haftung von Oetterli Ideen AG ausgeschlossen. Die Oetterli Ideen AG hat in diesen Fällen das Recht, die Ausstrahlung zu einem ihr geeignet erscheinenden Zeitpunkt nachzuholen. Der Kunde bleibt zur Bezahlung der gebuchten Sendezeit verpflichtet. 

 

12. Rücktritt vom Vertrag 

12.1 Der Kunde kann vom Vertrag nach Vertragsabschluss gem. Ziff. 3.1 mit nachstehenden Kostenfolgen zurücktreten. Oetterli Ideen AG ist vom Kunden schriftlich über den Rücktritt zu informieren, wobei das Eingangsdatum der Information bei Oetterli Ideen AG massgebend ist. 

12.1 Der Kunde kann vom Vertrag nach Vertragsabschluss gem. Ziff. 3.1 mit nachstehenden Kostenfolgen zurücktreten. Oetterli Ideen AG ist vom Kunden schriftlich über den Rücktritt zu informieren, wobei das Eingangsdatum der Information bei Oetterli Ideen AG massgebend ist. 

12.2 Zu beachten sind nachstehende Kostenfolgen: – 4 bis 6 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn 50% – ab 3 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn 100% Anderslautende Vereinbarungen können zwischen dem Kunden und der Oetterli Ideen AG schriftlich festgehalten werden. 

12.3 Teilrücktritte und zeitliche Verschiebungen in Folgeperioden sind Rücktritten gleichgestellt. 

 

13. Haftung / Gewährleistung 

13.1 Die Haftung von Oetterli Ideen AG ist begrenzt auf die Summe, welche dem vereinbarten Ausstrahlungspreis (bei langfristigen Verträgen auf ein Jahr gerechnet) entspricht, maximal aber auf CHF 20‘000.00 (zwanzigtausend Schweizer Franken). 

13.2 Oetterli Ideen AG haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Vandalismus und Verschmutzung der Werbemittel und deren werbetechnischer Einrichtungen. 

13.3 Oetterli Ideen AG erbringt die Leistungen aus dem Vertrag unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt, zeitgemässer und zweckmässiger Hilfsmittel sowie unter Beachtung der ihr vom Kunden für die Ausführung erteilten Hinweise. Gewährleistungsansprüche, die über die in diesen AGB erwähnten hinausgehen, bestehen nicht. 

 

14. Rechtsnachfolge / Vertragsübertrag 

14.1 Verträge bleiben für etwaige Rechtsnachfolger der Oetterli Ideen AG bestehen. 

14.2 Über einen geplanten Rechtswechsel des Vertragspartners ist Oetterli Ideen AG innert 30 Tagen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Erfolgt seitens Oetterli Ideen AG innert 30 Tagen nach Bekanntgabe des Rechtswechsels kein Widerspruch, bleibt der betroffene Vertrag in Kraft. Bei Wahrnehmen des Widerspruchrechts durch Oetterli Ideen AG wird der betroffene Vertrag mit sofortiger Wirkung gegenstandslos.

 

15. Generalunternehmer- Agenturen (GU) 

Es gelten nachstehende ergänzende Bestimmungen: 

15.1 Die GU stellt den Ausstrahlungspreis und die Gebühren mittels Garantie einer Schweizer Bank oder mittels Solidarbürgschaft des Endkunden oder eines von Oetterli Ideen AG anerkannten Dritten sicher. Oetterli Ideen AG kann auf die Sicherstellung schriftlich verzichten. 

15.2 Die GU verrechnet in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber dem Endkunden den Ausstrahlungspreis und die Gebühren von Oetterli Ideen AG (gem. Ziff. 4) ohne Zuschläge. 

15.3 Die GU ist gegenüber Oetterli Ideen AG für die Einhaltung der AGB verpflichtet. Sie überbindet diese, soweit erforderlich, dem Endkunden. 

15.4 Kommt die GU ihren Verpflichtungen gemäss Ziff. 15.2 und 15.3 nicht nach, bleibt die Geltendmachung des direkten sowie indirekten Schadens der Oetterli Ideen AG ebenso vorbehalten wie der Regress auf den Endkunden. 

15.5 Oetterli Ideen AG ist berechtigt, den Endkunden ohne vorgängige Information der GU direkt zu kontaktieren. 

 

16. Politische Werbemittel 

Politische Werbemittel unterstehen zahlreichen behördlichen Vorschriften. Der Kunde zeigt Oetterli Ideen AG an, wenn ein Werbemittel ein politisches Sujet beinhaltet. Imagewerbung (für Gruppierungen, Parteien und Anliegen) fällt nicht unter den Begriff der politischen Werbemittel. Die ergänzenden Bestimmungen gemäss Ziff. 17.1 kommen nicht zur Anwendung. 

16.1 Politische Werbemittel haben die politische Partei oder Organisation zu nennen. Bei Aktionskomitees sind ausserdem Name und Adresse des oder der für das Komitee verantwortlich Personen aufzudrucken. Oetterli Ideen AG sind die politische Partei oder Organisation und der Autor des Werbemittels stets schriftlich bekannt zu geben. 

 

17. Vertraulichkeit / Datenschutz 

17.1 Oetterli Ideen AG behandelt die ihr vom Kunden zugegangenen Dateien vertraulich. Sie verwendet die Dateien ausschliesslich zum Zweck des Abschlusses und der Abwicklung des Vertrages sowie zur Pflege der Kundenbeziehung. Davon ausgenommen sind Ziff. 9.3, 18.2 und 18.3. 

17.2 Oetterli Ideen AG kann die für die branchenüblichen Werbestatistiken notwendigen Angaben über Aussenwerbungskampagnen an ein oder mehrere spezialisierte Institute liefern. Der Kunde kann diese Statistiken bei den Instituten auf eigene Kosten beziehen. 

17.3 Oetterli Ideen AG sowie Dritte (Bibliotheken, Museen usw.) können Werbemittel ausserhalb der Kampagne veröffentlichen, sofern eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist. Weder dem Kunden noch dem Urheber stehen hieraus Entschädigungsansprüche zu. 

 

18. Schriftverkehr / Aufbewahrung 

18.1 Sofern nichts anderes geregelt, verkehren Oetterli Ideen AG und Kunde auf dem Schriftweg. 

18.2 Nachrichten, welche die Vertragsparteien per E-Mail, Fax oder über PosterDirect übertragen, gelten als Geschäftskorrespondenz. 

18.3 Die Gefahr für Verlust oder Veränderung einer zu übertragenden elektronischen Nachricht bleibt beim Kunden, bis sie im Oetterli Ideen AG Datenspeicher eingegangen ist. 

18.4 Erfolgt während der Übertragung einer elektronischen Nachricht eine Fehlermeldung oder Unterbrechung, ist der Kunde verpflichtet, die Übertragung zu wiederholen bis sie ordnungsgemäss abgeschlossen ist oder sie über einen anderen Übermittlungskanal abzuwickeln. 

18.5 Erhält der Kunde eine fehlerhafte Nachricht, ist der Kunde verpflichtet, Oetterli Ideen AG sofort darüber zu informieren. 

 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Oetterli Ideen AG unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von Oetterli Ideen AG. Oetterli Ideen AG ist berechtigt, den Kunden beim zuständigen Gericht an dessen Wohn- respektive Geschäftssitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. 

 

20. Schlussbestimmungen 

Diese AGB ersetzen sämtliche früheren AGB von Oetterli Ideen AG. Oetterli Ideen AG behält sich jederzeit Änderungen der vorliegenden AGB vor.

Adresse

deinwerbefenster.ch
Oetterli Ideen AG
Rothlistrasse 3
6274 Eschenbach

Öffnungszeiten

Mo – Fr
07.30 – 12.00 Uhr
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